Überprüfung der Fristen beim KBK/KBS
Die GPK hat die Schwerfälligkeit der kantonalen Baukommission schon mehrfach kritisiert. Die auferleiten Fristen können nur selten eingehalten werden.
Wir wollten eine jährliche Statistik, um sehen zu können, welche Fristen das KBK bei der Beantwortung seiner Entscheide einhält oder eben nicht.
Die Antwort des Staatsrats war für mich und die Mitte Oberwallis absolut nicht nachvollziehbar. Der Staatsrat schrieb, dass die Erstellung einer solchen Statistik eine sehr grosse und unnötig bürokratische Auswirkung haben würde und zu einem ineffizienten Einsatz von personellen Ressourcen führen würde. Wirklich? Was konkret haben wir verlangt? Statistisch erfasst werden sollte: Das Eingangsdatum der Unterlagen, die beurteilt werden müssen. Das Antwortschreiben des KBK oder KBS mit dem Datum des Entscheids.
Wir vermuten klar, dass das KBK oder das KBS, sich vor dieser Aufgabe scheut, weil eben dann schwarz auf weiss steht, dass sie die Fristen bei weitem nicht einhalten. Leider ging die Mehrheit des Parlaments dem Staatsrat auf dem Leim und folgte seinem Argumentarium.