Briefliche Stimmabgabe bis zum Ende des Urnengangs
Bislang war es nicht möglich am Wahl- oder Abstimmungssonntag den verschlossenen Briefumschlag in die Wahlurne zu werfen. Jetzt soll das angepasst werden. Diese Änderung mag zunächst unbedeutend erscheinen, doch sie birgt eine wertvolle Chance für unsere Demokratie und das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit 99 gegen 26 Stimmen bei 2 Enthaltungen nimmt der Grosse Rat diese Motion an. Diese wird mithin an den Staatsrat zur Beantwortung überwiesen.