2016 folgte die Gründung desVerbandes zur Verstärkung der Baustellenkontrollen (VVBK). Der Verband bündeltdie Kräfte des Baumeisterverbands, der Paritätischen Kommissionen des Bauhauptgewerbesund Baunebengewerbes, sowie der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz undArbeitsverhältnisse. Ziel des Verbandes ist die Schwarzarbeit auf denBaustellen zu eliminieren. Im Besonderen will der Verband kontrollieren, ob derGesamtarbeitsvertrag eingehalten wird, kämpft also etwa gegen Lohndumping oderWettbewerbsverzerrungen; kümmert sich um das Image der Branche und den Erhaltvon Arbeitsplätzen. So weit so gut. Diese Ziele sind nachvollziehbar und man kannsie ohne Anmerkung unterstützen. Nun beginnen aber meine Probleme: So ist esjedem Arbeitnehmer, der dem Baumeister-GAV unterstellt ist, untersagt, währendder Dauer eines Arbeitsvertrages, entgeltliche oder unentgeltliche Arbeiten fürDritte auszuführen und dies unabhängig davon ob diese seinen Arbeitgeberkonkurrenzieren oder nicht. Jeder fehlbare Arbeitnehmer wird von derparitätischen Berufskommission bestraft. Als Arbeitgeber macht auch dies Sinn.Denn jährlich verursacht die Schwarzarbeit im Wallis nämlich finanzielleVerluste von schätzungsweise 1,2 Milliarden Franken bei Steuereinnahmen undSozialversicherungen. Zudem schadet sie den qualifizierten Fachkräften undbeeinträchtige das Ansehen der Branche, da die Qualität der Arbeit oftmals zuwünschen übrig lässt. Aber in unserer kleinräumigen Gegend, auf den Alpen, woman jeden Nachbarn noch kennt, sich unterstützt, sich gegenseitig hilft, istdieses Vorgehen unverständlich. Auch weil der Verband Tür und Tor öffnet, wojeder einfach und anonym seinen schwarzarbeitenden (ungeliebten) Nachbarnverpfeifen kann. Das System greift zu weit. Private Nachbarschaftshilfe wirddadurch verunmöglicht und gefährdet das sozial kleinräumige Miteinander. Sehrstörend ist ebenfalls, dass diese Kontrollen ausschliesslich Mitarbeiterbetreffend, die dem GAV des Baugewerbes unterstellt sind. So kann es also sein,dass auf einer (illegalen) Baustelle samstags diese Mitarbeiter und der Bauherrgebüsst werden, jedoch jene, die nicht diesen GAV unterstellt sind ungeschorendavonkommen. Eine Ungleichbehandlung, die nicht zu verstehen ist.